Patienten- und Kundeninformationen
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Nach dem Datenschutzrecht sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, für welche Zwecke wir Ihre Daten verwenden. Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig durch!
Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Lena Häsler
Seedorfer Str. 56
78655 Dunningen
07403 (...)
lena@physioplus-dunningen.de
Zwecke der Verarbeitung
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zu folgenden Zwecken:
Durchführung von Heilbehandlungen durch Abgabe von Heilmitteln.
Für die Abgabe von Heilmitteln ist unsere Einrichtung in die vertragsärztliche Versorgung mit Heilmitteln als zugelassene Leistungserbringerin eingebunden (Kassenzulassung aller Kassen). Über Rahmenverträge sind wir für die Abrechnung von Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen: Abrechnungsdaten, Urbelege (Rezepte) im Original.
Empfänger Ihrer Daten
Wir behandeln alle Daten mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Diskretion:
Eine Weitergabe Ihrer Daten findet an Ihre behandlenden Ärztinnen und Ärzte, Abrechnungsagentur NOVENTI HealthCare GmbH und an Ihre Krankenversicherung (wenn gesetzlich versichert) statt. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in unserer Einrichtung ist der zwischen Ihnen und uns bestehnde Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag (Art. 6 Abs. 1b DSGVO, i.V.m. Art. 9 Abs. 2 h, Abs. 3 DSGVO und §22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG), uns bindende sozialgesetzliche- und rahmenvertragliche Vorgaben, sowie die Verarbeitung zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke (Art. 6 Abs. 1f DSGVO).
Beschwerderecht
Nach dem Datenschutzgesetzt steht Ihnen das Recht zu, sich im Falle von Verletzungen Ihrer Rechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Behandlungsvertrag
Die Abrechnungen erfolgen nach den mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen. Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig.
Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Der genaue Betrag wird in der Rechnung ausgewiesen. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10 Euro pro Rezept an. Die Zuzahlungsregelung gilt nicht für Berufsgenossenschaften und Postbeamtenkrankenkasse.
Terminvereinbarung
Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die ausschließlich nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist nur für Sie reserviert. Wenn Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Denn wir können als Praxis das Risiko, dass Sie kurzfristig verhindert sind, nicht übernehmen.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) absagen, wird Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt, falls der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß §615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Bei Terminänderung bzw. Absagen mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit…) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Da uns fixe Kosten für Gehälter der Mitarbeiter, Miete, Energie, etc. auch für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen. Diese Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis durch Hinweis auf dem Terminzettel und/oder Ihrer Unterschrift als verbindlich an. Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen; dies wird von den Krankenkassen als Betrug bewertet.
Nach 10 Minuten Verspätung erfolgt keine Behandlung, der vereinbarte Termin wird Ihnen in voller Rechnung gestellt.
Gutscheine
Der Gutschein muss zum vereinbarten Termin mitgebracht werden. Stornogebühren werden abgezogen vom Gutscheinwert. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.
Hinweis
Infos zum Datenschutz und Behandlungsvertrag hängen in der Praxis aus.
